A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Bei einem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis bereits vorhandener Klassen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die die Klassen erteilt hat, notwendig.
Für die Anmeldung „Begleitetes Fahren mit 17“ sind zusätzlich Personalausweiskopien und Kopien des Führerscheins der Begleitpersonen notwendig!
Hierbei handelt es sich um die Grundausbildung und die so genannte Zusatzausbildung.
Der Schüler lernt in den Unterrichtsstunden zum einen etwas über besondere rechtliche Bestimmungen und Lenkberechtigungsklassen andererseits aber auch etwas über die Fahrphysik (Kreiselkräfte, Kurvenstile, etc.) und Fahrzeugtechnik (Fahrwerk, Motor, etc.).
Die Informationen, die der Schüler dabei erhält sollen ihm helfen im Straßenverkehr bestimmte Situationen besser einzuschätzen und "Rücksichtsvoll" zu fahren.
Lehrmaterial, abgestimmt auf unser Theorieprogramm, erhält der Schüler in unseren Fahrschulen!
Endlich selbst am Steuer sitzen.
Jetzt fängt der Fahrspaß richtig an! In den Fahrstunden erfährt der Fahrschüler wie er sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten hat und lernt alles was er im Umgang mit einem Fahrzeug wissen muss.
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsfahrten und Sonderfahrten. Zu den Sonderfahrten gehören die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nacht-/Beleuchtungsfahrt.
Für den Auto-Führerschein benötigt der Fahrschüler folgende Fahrstunden:
•Übungsfahrten
•Überlandfahrten
•Autobahnfahrten
•Nacht-/Beleuchtungsfahrten
Schon kann der Fahrschüler zur Prüfung angemeldet werden. Wenn der Fahrschüler noch Unterstützung braucht, helfen wir gern weiter.
Diesen Moment sehnt sich jeder Fahrschüler am meisten herbei.
Die Ausbildung ist abgeschlossen, die theoretische Prüfung ist bestanden. Der Sachverständige der Technischen Prüfstelle hat die durchgeführte praktische Prüfung für gut befunden. Nun kann der
Führerschein endlich ausgestellt und ausgehändigt werden.
Wer einen Antrag zum Erhalt der Fahrerlaubnis stellen möchte, muss sich zunächst an die zuständige Behörde (Führerscheinstelle) wenden.